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Festzuschuss · EU vs. Nicht-EU · Stand 2026

Die Kasse zahlt auch im Ausland mit. Aber nur in der EU.

Das ist der Punkt, an dem sich die Rechnung für deutsche Patienten von der britischen unterscheidet — und der Grund, warum die Türkei für Sie eine andere Entscheidung ist als für jemanden aus London.

Der Kern in drei Sätzen

Innerhalb der EU zahlt Ihre gesetzliche Kasse den befundorientierten Festzuschuss genauso wie bei einer Behandlung in Deutschland — Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, Kroatien, Spanien, Portugal.

Bedingung: Der Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn bei der Kasse eingereicht und genehmigt sein. Auch bei Auslandsbehandlung. Ohne Genehmigung kein Zuschuss.

Außerhalb der EU — Türkei, Albanien — ist eine Kostenerstattung nur in Ausnahmefällen möglich. Faktisch zahlen Sie dort alles selbst.

Was das in Zahlen ausmacht

Nehmen wir eine Einzelzahnlücke im Seitenzahnbereich. Regelversorgung ist eine Brücke, der Festzuschuss richtet sich danach — auch wenn Sie ein Implantat wählen. Mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft liegt er bei etwa 525 €.

Behandlung inImplantatFestzuschussIhr Eigenanteil
🇩🇪Deutschland 2.260 € −525 € 1.735 €
🇵🇱Polen EU 770 € −525 € 245 €
🇨🇿Tschechien EU 1.010 € −525 € 485 €
🇭🇺Ungarn EU 890 € −525 € 365 €
🇹🇷Türkei Nicht-EU 600 € 0 € 600 €

Die Türkei ist beim reinen Behandlungspreis am günstigsten. Nach Festzuschuss liegt sie bei einem einzelnen Implantat über Polen und ungefähr gleichauf mit Tschechien — und dabei sind die höheren Flugkosten noch nicht eingerechnet.

Bei mehreren Implantaten dreht sich das wieder, weil der Festzuschuss pro Befund gezahlt wird und der türkische Preisvorteil sich vervielfacht. Aber die pauschale Aussage „Türkei ist am billigsten" stimmt für deutsche Kassenpatienten bei kleinen Behandlungen schlicht nicht.

Festzuschuss-Beträge 2026

Der Zuschuss ist befundorientiert: Er richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Ob NEM-Krone oder Vollkeramik — der Kassenanteil bleibt gleich. Basis sind 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft mehr.

Befund ohne Bonus
60 %
5 Jahre
70 %
10 Jahre
75 %
Härtefall
100 %
Krone (Einzelzahn überkronungsbedürftig) 180 € 210 € 225 € 300 €
Einzelzahnlücke (Regelversorgung: Brücke) 450 € 525 € 563 € 750 €
Zahnloser Oberkiefer (Vollprothese) 2.024 € 2.277 € 2.530 € 3.374 €
Zahnloser Unterkiefer (Vollprothese) 2.044 € 2.300 € 2.555 € 3.407 €

Richtwerte, gerundet. Die exakte Höhe hängt vom konkreten Befund ab und wird jährlich angepasst. Alle gesetzlichen Kassen zahlen denselben Festzuschuss — AOK, TK, Barmer, DAK und alle anderen. Unterschiede gibt es nur bei Bonusprogrammen und Zusatzleistungen.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Befund und HKP in Deutschland erstellen lassen. Gehen Sie zu Ihrem Zahnarzt und lassen Sie einen Heil- und Kostenplan aufstellen. Sagen Sie dazu, dass Sie eine Behandlung im EU-Ausland erwägen.
  2. HKP bei der Kasse einreichen — vor der Behandlung. Das ist der Schritt, an dem die meisten scheitern. Ohne vorherige Genehmigung gibt es keinen Zuschuss, rückwirkend geht nichts.
  3. Genehmigung abwarten. Bei größeren Versorgungen kann die Kasse ein Gutachten anfordern; das dauert mitunter mehrere Wochen. Früh anfangen.
  4. Behandeln lassen. Die ausländische Klinik muss eine detaillierte Rechnung ausstellen. Verlangen Sie sie auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung.
  5. Rechnung plus genehmigten HKP einreichen. Sie erhalten den Festzuschuss erstattet, abzüglich eines Verwaltungsabschlags.

Zwei Fallstricke, die selten jemand erwähnt

Reine Implantatleistungen. Der Festzuschuss orientiert sich am Befund. Gibt es zu Ihrem Befund keine implantatgetragene Regelversorgung, kann eine Erstattung ganz entfallen. Klären Sie das mit Ihrer Kasse, bevor Sie planen.

Gewährleistung. Die zweijährige Gewährleistung greift bei Zahnersatz, der im Ausland angefertigt und dort eingegliedert wurde, in der Regel nicht. Ein deutscher Zahnarzt kann sie für fremde Arbeit nicht übernehmen. Was bleibt, ist die Garantie der Klinik — und die einzulösen heißt: noch einmal hinfahren.

Was das für die Zielwahl bedeutet

LandEUFestzuschussSinnvoll wenn
🇨🇿TschechienjaSie mit dem Auto anreisen können — Prag ist von Dresden 1:50 h, von Berlin 4 h
🇵🇱PolenjaSie im Osten wohnen; Krakau günstiger als Warschau
🇭🇺UngarnjaSie eine Klinik mit langer Erfahrung mit deutschsprachigen Patienten wollen
🇷🇴RumänienjaDer Preis entscheidet und Sie fliegen ohnehin
🇹🇷TürkeineinEs um eine große Versorgung geht, bei der der Preisvorteil den entfallenden Zuschuss deutlich übersteigt

Häufige Fragen

Gilt das auch für Privatversicherte?

Nein, das oben beschriebene Verfahren betrifft die gesetzliche Kasse. Als Privatpatient richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif. Die meisten PKV-Tarife erstatten Auslandsbehandlungen innerhalb Europas nach denselben Sätzen wie im Inland — prüfen Sie Ihre Bedingungen, und holen Sie eine schriftliche Zusage ein.

Und die Zahnzusatzversicherung?

Viele Tarife leisten auch bei Behandlung im EU-Ausland, oft aber mit Einschränkungen bei der Erstattungshöhe. Fragen Sie vor der Reise schriftlich nach — mündliche Auskünfte am Telefon helfen Ihnen später nicht.

Lohnt sich der Aufwand bei einer einzelnen Krone?

Ehrlich gesagt selten. Eine Krone kostet in Deutschland etwa 1.130 € und in Polen etwa 360 €. Nach Festzuschuss und mit Anreise bleibt wenig übrig. Der Auslandsweg rechnet sich bei mehreren Zähnen, bei Implantaten und vor allem bei Vollversorgungen.

Quellen und Stand. Angaben zum Verfahren nach Auskunft der Bundeszahnärztekammer und gesetzlicher Krankenkassen, Stand 2026. Festzuschussbeträge sind gerundete Richtwerte auf Basis der KZBV-Befundklassen und werden jährlich angepasst. Diese Seite ersetzt keine Auskunft Ihrer Krankenkasse — holen Sie die vor jeder Planung schriftlich ein.

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Offizielle Quellen

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